Empörend und menschenunwürdig!
Medienmitteilung zum Landratsbeschluss vom 26.4.2018 zur Änderung des Sozialhilfegesetzes
Es reicht! Im Basler Landrat wurde am 26.04.18 mit 42 zu 41 einem Vorstoss zugestimmt, der die Baselbieter Regierung mit der Änderung des Sozialhilfegesetzes beauftragt. Der Grundbedarf soll um 30% gekürzt werden. Der Kanton Baselland lässt Armutsbetroffene bereits jetzt unter dem Existenzminimum leben. Die neuste Gesetzesänderung hätte eine massive Verarmung von Menschen im Kanton Baselland zur Folge. Es ist nicht akzeptabel, dass auf dem Buckel der Ärmsten gespart wird.
Dritte Kürzung der Sozialhilfe innerhalb von vier Jahren
Die Geschichte der Verschärfungen durch den Landrat des Kantons Baselland liest sich düster und widersprüchlich:
Im 2014 hat der Landrat die Sozialhilfe reduziert, in dem die Motivationszulagen abgeschafft wurden. Entgegen den heutigen Behauptungen, wurde dies damals damit begründet, dass Nutzen und Wirksamkeit der Zulage unklar seien.
2016 wurde die Sozialhilfe im Kanton Baselland erneut massiv verschärft und gekürzt. Strenge Kürzungen auf Nothilfe wurden möglich. Grosse Familien erhielten vom einen auf den anderen Monat 400.00 Franken weniger Unterstützung. Der auf wissenschaftlicher Basis berechnete Grundbedarf wurde vom Kanton bereits ab dieser Verschärfung deutlich unterschritten.1
Nun wird erneut eine drastische Kürzung angestrebt. Nur wer den Eindruck erweckt, motiviert zu sein, erhält stufenweise eine Motivationszulage. Ob eine Person motiviert ist, liegt im Ermessen des Sozialdienstes. Die Befürworter argumentieren, die Sozialbehörde bekommt damit einen höheren Spielraum und engagierte Menschen einen «Motivationsbonus». Tatsächlich ist dieses Argument zynisch. Denn einerseits bleibt es fraglich, wie der «Integrationswille» zu bemessen ist. Richtet sich dieser nach Arbeitsbemühungen oder dem Gehorsam gegenüber den Behörden? Und andererseits suggeriert dies, der gekürzte Grundbedarf reiche zum Leben, alles darüber sei ein «Zustupf». Aber schon der bisherige Grundbedarf ist knapp bemessen. Eine weitere Kürzung um 30% Prozent reicht in der Schweiz schlichtweg nicht zum Leben!
Sozialsystem wird untergraben
In der Argumentation zur aktuellen Verschärfung wird darauf angespielt, dass die aktuellen Sanktionsmöglichkeiten zu lange dauern, um die Personen finanziell zu bestrafen. Der Vorstoss unter dem irreführenden Titel „Motivation statt Repression“ ist also in erster Linie eine scheinheiliger Vorstoss um Sozialhilfebeziehende unter Druck zu setzen und diese präventiv zu bestrafen. Tatsächlich führt die Motion dazu, die Repression gegenüber Leistungsbeziehenden zu erhöhen und die Sozialhilfe, als letztes Auffangbecken für in Not geratene Menschen konzipiert, schrittweise abzuschaffen.
Die Gemeinden stehen unter Spardruck. Ein Druck der an die Betroffenen weitergegeben wird. Bereits jetzt herrscht im Kanton unter den Gemeinden ein Negativ-Wettbewerb: es liegt im Trend eine möglichst unattraktive Sozialhilfe anzubieten, damit keine neuen Leute auf Gemeindegebiet zuziehen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Ursachen der Armut bekämpfen und nicht die Armutsbetroffenen
Es ist ein Fehlschluss, davon auszugehen, dass fehlende Motivation Schuld am Sozialhilfebezug ist. Es gibt diverse Risiken die zum Sozialhilfebezug führen, so beispielsweise das Alleinerziehen, Krankheit, niedrige berufliche Qualifikationen, tiefe Löhne, ect.. Diese Ursachen haben nichts mit fehlender Motivation zu tun. Die Änderung des Sozialhilfegesetzes ändert nichts an diesen Ursachen. Damit diese Menschen nicht mehr Sozialhilfe beziehen müssen, müssen die Ursachen angegangen werden.
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1 Die Beträge für den Grundbedarf, entsprechen zwar dem aktuellen Betrag nach SKOS Richtlinien. Jedoch wurden die Integrationszulagen (100-300 CHF) aus den Richtlinien nicht übernommen. Das führt dazu, dass das Existenzminimum im Kanton Baselland bereits zum aktuellen Zeitpunkt deutlich unterschritten wird.
Kriso Basel – Forum für Kritische Soziale Arbeit (www.kriso.ch)