Replik zur Novemberausgabe 2025 des SozialAktuell mit dem Schwerpunkt Polizei

Der erste Satz im Editorial des SozialAktuell vom vergangenen November lautet: «Die Sozialarbeit und die Polizei haben ein gemeinsames Ziel: verletzliche Personen zu schützen und zu unterstützen …». Schon dieser erste Satz der Zeitschrift zeigt, dass das Spannungsfeld zwischen Sozialer Arbeit und Polizei undifferenziert betrachtet wird. Ein «gemeinsames Ziel» zu behaupten, blendet aus, dass es sich um Institutionen unterschiedlicher Art handelt: Die Polizei ist auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung ausgerichtet. Soziale Arbeit versteht sich hingegen, zumindest ihrem professionellen Selbstverständnis nach, als Praxis der Verständigung, Unterstützung und Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben. Anders als die Polizei orientiert sie sich nicht an starren Rechtsnormen und Protokollen, sondern an der realen Lebenswelt und den subjektiven Bedürfnissen ihrer Zielgruppe. Wer beide Logiken unter einem gemeinsamen Ziel zusammenfasst, verdeckt genau den Unterschied, um den es im Folgenden geht.

Gleiche Zielgruppen, unterschiedliche Aufträge

Im ersten Artikel des Schwerpunktthemas «Gemeinsam arbeiten, differenziert begleiten» wird zunächst dafür plädiert, Brücken zwischen den beiden Professionen zu bauen. Dafür wird versucht, anhand von aktuellen repressiven Tendenzen der Sozialen Arbeit aufzuzeigen, dass sich die beiden Berufe gar nicht so stark unterscheiden, wie es auf den ersten Blick scheint. Als gemeinsames Ziel wird formuliert, «die Prävention in der Bevölkerung zu verstärken, um Rückfälle oder Straftaten zu vermeiden, die ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen». Dieses Ziel hat einen stark normierenden Charakter und reduziert Soziale Arbeit letztlich darauf, die Gerichte zu entlasten und gesellschaftliche Normen unreflektiert umzusetzen. Es wird zudem argumentiert, dass Soziale Arbeit historisch denselben Auftrag der Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung hatte. Armenfürsorge im 19. Jahrhundert war zwar bereits stark mit sozialer Kontrolle verbunden und trug damit zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Ordnung bei. In der Schweiz reicht diese Verstrickung weit ins 20. Jahrhundert hinein. Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen zeigen, dass Fürsorgebehörden über Jahrzehnte selbst als Zwangsinstanz auftraten. Der Schwerpunkt liegt jedoch grundsätzlich auf Fürsorge und Unterstützung, nicht auf der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im polizeilichen Sinne. Der Artikel vernachlässigt die historisch gewachsene Gegensätzlichkeit beider Professionen. Dadurch entsteht der Eindruck, Soziale Arbeit und Polizei seien «natürlich kompatibel», obwohl sie aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Logiken hervorgegangen sind. So sollte die Soziale Arbeit die Entstehung von Straftaten verhindern, indem deren Ursachen thematisiert werden, und nicht durch die Androhung von Repression.

Unbestritten ist dabei nur, dass Soziale Arbeit und Polizei teilweise mit denselben Personen arbeiten. Entscheidend ist jedoch, dass die Soziale Arbeit einen breiteren und offeneren Bezugsrahmen hat als die Polizei: Ihr Gegenstand umfasst unspezifische, praktische Probleme der Lebensführung, die weit über polizeiliche Zuständigkeiten hinausgehen. Gerade deshalb kann sich die Soziale Arbeit nicht leisten, die Aktivitäten und Adressierungen anderer Institutionen zu ignorieren, da diese für die Lebensführung ihrer Zielgruppe von erheblicher Bedeutung sein können. Daraus lässt sich zumindest eine Kenntnisnahme, in bestimmten Fällen auch eine organisatorische Zusammenarbeit mit der Polizei ableiten.

Aus einer geteilten Zielgruppe folgt zudem kein geteiltes Ziel. Eine Gleichsetzung der Ziele ist nicht nur fachlich unzutreffend, sondern auch gefährlich, weil sie die Soziale Arbeit dazu verleitet, staatliche Positionen und sicherheitspolitische Logiken unreflektiert zu übernehmen. Genau diese Gleichsetzung prägt die aktuelle Debatte. Es steht nicht mehr die Frage im Vordergrund, ob eine Zusammenarbeit überhaupt stattfinden soll, sondern wie diese gestaltet werden kann. Gemeinsame Ziele werden konstruiert, statt zu differenzieren, wann bzw. ob eine Zusammenarbeit angemessen ist. Im Artikel «Zwischen Kooperation und Selbstbestimmung» wird dementsprechend passend argumentiert, dass eine punktuelle Zusammenarbeit angezeigt ist, insofern die Bedürfnisse der Adressat:innen im Vordergrund bleiben und eine Kooperation nicht zum Selbstzweck wird.

Prävention: ein Begriff, zwei Logiken

Als konkretes gemeinsames Konzept wird im selben Artikel die Präventionsarbeit angeführt. Das zentrale Problem hierbei ist, dass es sich um einen wortgleichen Fachterminus mit unterschiedlicher Interpretation handelt. Das Ziel präventiver Polizeiarbeit oder Kriminalprävention ist die vorausschauende Verhinderung von Straftaten, wodurch die Gefahr der Stigmatisierung, von Racial Profiling und sozialer Ungleichbehandlung strukturell verschärft wird. Demgegenüber bezieht sich Prävention in der Sozialen Arbeit auf die Verhinderung oder Verminderung sozialer Probleme, wobei auch dieser Präventionsbegriff mitunter kritisch zu betrachten ist, da er eine Defizitorientierung bedingt und soziale Kontrolle verstärken kann.

Der Wandel von der Hilfslogik zur Präventionslogik und der aktuelle Sicherheitsdiskurs werden vielmehr von Besitz- und Machtverhältnissen als von konkreten Straftaten gesteuert. Das gesellschaftliche und mediale Narrativ der zunehmenden Gefahr im öffentlichen Raum muss von Fachpersonen kritisch hinterfragt werden, besonders wenn es nur darum geht, die Kriminalitätsfurcht zu senken, obwohl die Statistiken keinen Anlass zur Intensivierung bieten (hier ist darauf hinzuweisen, dass auch Statistiken jeweils nur ein selektives Abbild der gesellschaftlichen Realität darstellen). Die Polizei arbeitet mit einer Logik der (präventiven) Gefahrenabwehr, die sich leicht auf andere Institutionen überstülpen lässt. Dadurch geraten in der Sozialen Arbeit zunehmend Risiken, Bedrohungsgefühle oder Verwahrlosungsdiagnosen in den Fokus, statt klar definierter Rechtsverstösse oder sozialpädagogischer Bedarfe. Dieses sicherheitspolitische Präventionsparadigma untergräbt die strafrechtliche wie auch die sozialarbeiterische Logik, da es weder auf effektiven Gesetzesverstössen noch auf individuellem sozialarbeiterischem Bedarf beruht. Besonders deutlich wird der Einzug dieses Paradigmas in Programmen, in welchen die Polizei anhand eigener Daten, statistischer Wahrscheinlichkeiten und Risikoprofilen bestimmt, wer als potenzielle Täter:in gilt, und nicht anhand tatsächlich begangener Straftaten. Dies ist weder mit der Logik der Sozialen Arbeit noch mit dem Strafrecht zu vereinbaren, welches erst dann zum Zuge kommt, wenn Straftaten schon begangen worden sind.

Aus dieser Kritik folgt eine klare Zuständigkeitsfrage. Eine polizeiliche Intervention zwecks Gefahrenabwehr ist nur dann im Sinne des Polizeirechts zu rechtfertigen, wenn eine konkrete Straftat unmittelbar zu erwarten ist und durch andere, beispielweise sozialarbeiterische Methoden keine Abhilfe geschaffen werden kann. Dies bedeutet, dass auch die präventive Arbeit dem Subsidiaritätsprinzip unterstellt ist und nicht per se in den Handlungsbereich der Polizei fällt. Die Polizei wird somit nur tätig, wenn keine andere Behörde zuständig ist oder diese nicht rechtzeitig handeln kann. Die Zurückdrängung der Polizei aus den originären Bereichen der Sozialen Arbeit bedeutet mitunter auch, dass es mehr Ressourcen bräuchte für eine Soziale Arbeit, welche ebenfalls rund um die Uhr von der Bevölkerung erreichbar ist. Jedoch nicht, um die angeblichen Probleme zu lösen, welche ihre Zielgruppen verursachen, sondern um die darunterliegenden sozialen Probleme zu bearbeiten, welche die Teilhabe und Autonomie der Menschen einschränken.

Ebenso wenig zielführend ist es, wenn Sozialarbeitende bei der Polizei eingesetzt werden, um den Umgang mit psychisch belasteten Personen zu übernehmen. Für eine solche Einbindung spricht auf den ersten Blick ein gewichtiges Argument. Sozialarbeitende in Polizeistrukturen können dort deeskalieren, wo sonst ausschliesslich polizeilich gehandelt würde, und Betroffene so vor Zwangsmassnahmen bewahren. Das ist ernst zu nehmen. Es begründet jedoch keine strukturelle Einbindung, sondern zeigt eine Versorgungslücke an, die sozialarbeiterisch zu schliessen wäre. Die soziale Komponente kann in der Bearbeitung sozialer Problemlagen nicht als Zusatzelement gedacht werden, sondern als primäre Ressource. Die Polizei kann hinzugezogen werden, wenn die soziale Begleitung nicht mehr ausreicht und eine starke Gewalt nicht mehr abgewendet werden kann.

Wenn Sicherheit zur Leitlogik wird

Im Interviewartikel «Sozialarbeiterin in der Krisenintervention» mit einer bei der Polizei angestellten Sozialarbeiterin fällt der folgende Satz: «Die Ziele der Sozialen Arbeit und der Polizei sind die gleichen: Es geht beiden darum, das Wohl und die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten und politische oder gesetzliche Entscheidungen umzusetzen.» Er bringt auf den Punkt, was sich durch die gesamte Ausgabe zieht: Zusammenarbeit mit der Polizei wird als unreflektierte Umsetzung politischer und gesetzlicher Entscheidungen verstanden, unter dem Vorwand, Sicherheit zu gewährleisten.

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob soziale Sicherheit primär eine Aufgabe staatlicher Kontrolle ist oder aber eine gesamtgesellschaftliche im Sinne einer Angebots- und Infrastruktur, welche soziale Sicherheit gewährleisten kann, indem Armutsrisiken reduziert werden. Das heisst, die Orientierung verläuft nicht mehr entlang der Frage, wie wir als Gesellschaft Kriminalität verhindern, sondern danach, wie soziale Probleme entstehen, unter deren Bedingungen potentiell gefährdende Verhaltensweisen ausgeübt werden. Oder als weitere Frage: Warum verlassen wir uns auf die Polizei, um soziale Probleme zu bearbeiten? Denn die Polizei betrachtet diese als Sicherheitsprobleme, als gefährliches Verhalten, als Risiko, welches kontrolliert und sanktioniert werden muss. Jedoch entsteht Unsicherheit häufig durch soziale Ausschlüsse und mangelnde Ressourcen. Dies bedeutet, dass Sicherheit nicht durch einen Ausbau von Repression, sondern durch Ausbau an Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit erwirkt werden muss.

Die Polizei bearbeitet also häufig Probleme, die dem Bereich der Sozialen Arbeit angehören und übernimmt somit Aufgaben, für die sie weder geschaffen noch ausgebildet ist. Dies geschieht oft in Bereichen, wo sich Zuständigkeiten überschneiden, wie beispielsweise im öffentlichen Raum, bei Jugendkriminalität oder Wohnungslosigkeit. Ein Grossteil der Problematik liegt jedoch auch an der strukturellen Ungleichverteilung von Ressourcen, die stärker in die Soziale Arbeit investiert werden müssen. Denn die Polizei wird auch besonders dann häufiger eingesetzt, wenn andere soziale Systeme zu wenig ausgestattet oder überlastet sind. Für die Soziale Arbeit bedeutet dies eine problematische Verschiebung. Ihre Ausrichtung auf Befähigung und Emanzipation wird unterlaufen, wenn sie in sicherheitspolitische Steuerungslogiken eingebunden wird. Statt Unterstützung droht eine Praxis, die selektiert, kontrolliert und verwaltet und damit selbst Teil eines sicherheitspolitischen Paradigmas wird, das sie eigentlich kritisch reflektieren muss.

Der Artikel «Gemeinwesenarbeit angesichts von Polizei und Gewalt» im SozialAktuell weist auf die Problematik von racial profiling hin. Es wird aufgezeigt, dass polizeiliche Praxis nicht neutral ist, sondern bestimmte Gruppen überproportional erfasst. Sicherheitsdiskurse sollten stets transparent machen, welche Personengruppen oder gesellschaftlichen Interessen durch den jeweiligen Sicherheitsbegriff geschützt werden. Denn vielfach wird Sicherheit aus der Perspektive privilegierter Gruppen verhandelt. Diese haben kaum polizeiliche Kontrollerfahrungen, während die Lebensrealitäten und Belastungen von Personen, die regelmässig kontrolliert werden, marginalisiert bleiben. Wenn Soziale Arbeit politische und gesetzliche Entscheidungen unkritisch umsetzt, reproduziert sie bestehende Unterdrückungsverhältnisse und damit jene Muster, die prekarisierte Gruppen ohnehin stärker belasten. Betroffen sind vor allem Menschen, die bereits häufiger polizeilichen Kontrollen ausgesetzt sind, weniger demokratisch repräsentiert werden und deren Lebenslagen oft nicht im Zentrum politischer Aufmerksamkeit stehen. Diese Praxis folgt dem oben kritisierten Präventionsparadigma und verstärkt soziale Ungleichheiten.

Repression ist kein Argument für Nähe zur Polizei

Die zunehmende Orientierung der Sozialen Arbeit an Aktivierung, Kontrolle und Repression kann nicht als Argument für eine Kooperation mit der Polizei dienen. Es steht ausser Frage, dass die Soziale Arbeit dort gefordert ist, wo sich Formen der Lebensgestaltung zeigen, die die eigene Lebensführung beeinträchtigen oder die Integrität anderer Menschen verletzen. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass solche Praktiken zwangsläufig im Rahmen der Kriminalprävention oder Gefahrenabwehr zu bearbeiten sind. Die Anwendung repressiver Elemente in der Sozialen Arbeit, wie beispielsweise die Aufgabenübernahme ordnungsrechtlicher Massnahmen, ist kein Beleg für eine Annäherung an die Polizei, sondern eine Abweichung vom eigenen Massstab. Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz hat gezeigt, wohin es führt, wenn Fürsorge und Zwang institutionell verschmelzen. Daraus folgt keine Nähe zur Polizei, sondern eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber der eigenen Kontrollfunktion. Auch dort, wo Soziale Arbeit strukturell kompensatorisch tätig wird, also dort einspringt, wo gesellschaftliche und demokratische Prozesse versagen, bleibt sie ihrem eigenen Anspruch nach auf Mündigkeit, Emanzipation und Demokratisierung bezogen. Kippt sie stattdessen in blosse Verwaltung und Kontrolle, verrät sie diesen Anspruch, statt ihn einzulösen.

Diese Verschiebung lässt sich auch auf sozial- und kriminalpolitischer Ebene in ganz Europa und darüber hinaus beobachten: Die Sozialpolitik wird restriktiver. Dieser Trend (oft angetrieben durch Sparmassnahmen, neoliberale Reformen sowie nationalistische und rassistische politische Diskurse) stärkt die Rolle von Sozialarbeitenden bei der Disziplinierung der Bevölkerung und weitet die Interaktionen zwischen Sozialer Arbeit, Polizeiarbeit und Strafjustizsystemen aus. Der öffentliche Raum wird immer stärker reguliert und auch Angebote aufsuchender Sozialer Arbeit erhalten mitunter ordnungspolitische Aufträge. Jugendliche und marginalisierte Gruppen werden immer häufiger über Sicherheitsdiskurse verhandelt. An sogenannten Runden Tischen mit Vertreter:innen der Polizei sind Handlungsmöglichkeiten weniger ein Thema als das subjektive Sicherheitsempfinden der Mehrheitsgesellschaft, welches zusätzlich durch undifferenzierte Medienberichterstattung verzerrt wird. Dieser Trend wird auch als «Kriminalisierung der Sozialpolitik» bezeichnet. Fachkräfte der Sozialen Arbeit werden dadurch unter anderem dazu gedrängt, straftätige Adressat:innen bei der Polizei zu melden.

Eine ähnliche Entwicklung auf der Ebene des Sozialstaats beschreibt der Soziologe Stephan Lessenich (2015). Er analysiert, wie sich die neoliberale Logik auf den Sozialstaat auswirkt, und bezeichnet diesen Wandel als «neosozialen» Prozess. Darin werden Fürsorgeaufgaben moralisiert und individualisiert. Soziale Probleme erscheinen zunehmend als individuelles Versagen, während sich staatliche Steuerung über Aktivierungs- und Disziplinierungsmechanismen vollzieht. Auch die Novemberausgabe (2025) des SozialAktuell verfällt diesem Trend eher unreflektiert.

Spannungen ernst nehmen statt Harmonie behaupten

Soziale Arbeit kommt nicht umhin, sich mit der Polizei auseinanderzusetzen und mit ihr zu interagieren. Problematisch wird es jedoch dort, wo die Polizei als Druckmittel eingesetzt wird, um Kooperation oder Willigkeit von Adressat:innen zu erzwingen und wo ordnungspolitische und kriminalpräventive Massnahmen Einzug in das sozialarbeiterische Handeln nehmen. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist nie neutral. Jedes Mal stellt sich die Frage, ob sie im Interesse der Adressat:innen oder im Interesse der Ordnungspolitik liegt.

Die Polizei ist eine Institution, ausgestattet mit einer deutungsmächtigen Expertise zur Gefahrenabwehr, dem Schutz bestehender Besitzverhältnisse und einer staatlich legitimierten Lizenz zur physischen Gewaltanwendung. Diese Mittel fehlen der Sozialen Arbeit vollständig. In der Ausgabe wird die Zusammenarbeit auf Augenhöhe betont, reale Machtasymmetrien werden ignoriert. Die Ausgabe nivelliert diese Unterschiede, indem er Kooperation betont, ohne diese strukturellen Asymmetrien ausreichend zu problematisieren. Die Kooperation wird dabei weitgehend losgelöst von ihren möglichen Folgen für die sozialarbeiterische Beziehungsgestaltung betrachtet. Insbesondere bleibt unberücksichtigt, dass institutionelle Nähe zur Polizei das Vertrauen der Adressat:innen in die Soziale Arbeit beeinträchtigen kann.

Aufgrund ihrer unterschiedlichen gesetzlichen Aufträge und professionellen Zielsetzungen ist eine Kooperation im Sinne eines gemeinsamen, strategisch abgestimmten Handelns nicht möglich. Die grundlegenden Unterschiede zwischen Polizei und Sozialer Arbeit stehen einer gemeinsamen Zielorientierung entgegen. Kooperation kann diesen Gegensatz also nicht aufheben, sondern höchstens überdecken. Der Artikel «Zwischen Kooperation und Selbstbestimmung» nennt legitime Gründe für eine Zusammenarbeit im Sinne eines Austauschs, Kommunikation und Koordination mit der Polizei, die die Ziele und die emanzipatorische Ausrichtung der Sozialen Arbeit nicht gefährdet: Schutz von Betroffenen in Notfallsituationen, Kontaktaufnahme der Polizei mit dem Frauenhaus, Absprachen zu Abläufen und Prozessen, um den Schutz der Betroffenen zu verbessern. Die Befürworter:innen einer engeren Zusammenarbeit bzw. Kooperation können sich auf reale Notlagen berufen. Wer Zusammenarbeit grundsätzlich verweigert, riskiert, dass Betroffene in akuten Gefährdungssituationen ohne Schutz bleiben. Dieses Argument wiegt schwer. Es beantwortet jedoch nicht die Frage, wer in solchen Situationen definiert, worin das Problem besteht und was als Lösung gilt. Im selben Artikel wird festgehalten, dass die negativen Aspekte der Polizeiarbeit durch Parteilichkeit mit den Betroffenen abgefedert werden können und dass umgekehrt auch Adressat:innen der Sozialen Arbeit Schutz vor repressivem Verhalten von Sozialarbeitenden erhalten können. Auch hier zeigt sich die entscheidende Differenz. Zusammenarbeit ist dort vertretbar, wo sie den Verständigungsprozess und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärkt und nicht dort, wo sie zur Übernahme polizeilicher Kontrolllogiken führt. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere jene Modelle kritisch zu betrachten, in denen beide Professionen als gemeinsame Akteurinnen der Kriminalitätsbekämpfung auftreten.

Die Redaktion der Novemberausgabe des SozialAktuell hätte die Chance gehabt, diesen Widerspruch offenzulegen. Stattdessen erklärt sie die Polizei zur Partnerin und blendet aus, dass Zusammenarbeit mit einer Institution wie der Polizei nie voraussetzungslos ist. Eine Soziale Arbeit, die ihren eigenen Anspruch ernst nimmt, muss diesen Unterschied im Blick behalten: Ihre Aufgabe ist es, Menschen zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen, nicht staatliche Kontrolle zu verwalten. Wo sie das aus den Augen verliert, wird sie Teil einer Sicherheitspolitik, die sie eigentlich kritisch hinterfragen und bekämpfen müsste. Eine differenzierte Auseinandersetzung müsste folglich weniger die Harmonie betonen als vielmehr die Spannungen ernst nehmen. Denn diese sind nicht Ausdruck mangelnder Kooperation, sondern Folge unterschiedlicher professioneller Aufträge und gesellschaftlicher Ziele.

Quellen

AvenirSocial. (2025). SozialAktuell – Novemberausgabe 2025: Schwerpunkt Polizei. AvenirSocial.

Lessenich, S. (2015). Die Neuerfindung des Sozialen: Der Sozialstaat im flexiblen Kapitalismus. transcript Verlag.

Ziegler, H. (2025). Autoritäre Fürsorge – Zum Verhältnis von Sozialarbeiter*innen mit und ohne Gewaltlizenz. In Widersprüche. Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich (Heft 177, S. 11–26). Westfälisches Dampfboot.

Weiterführende Literatur

Foucault, M. (1976). Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Graf, M. A. (1996). Mündigkeit und soziale Anerkennung. Gesellschafts- und bildungstheoretische Begründungen sozialpädagogischen Handelns. Juventa.

Graf, M. A. (2017). Offensive Sozialarbeit, Band 1: Grundlagen. Books on Demand.

HES-SO Valais-Wallis. (o. D.). Social work as police work? Projektbeschreibung. HES-SO. https://www.hevs.ch/en/projects/social-work-as-police-work-211283

Seithe, M. (2025). Soziale Arbeit und Neoliberalismus heute: Schwarz auf Weiss. Springer VS.

Vogel, C. (2021). Gesellschafts- und bildungstheoretisch begründete Sozialpädagogik und Offensive Sozialarbeit. Theorielinien. Virtuelle Akademie BFH. https://virtuelleakademie.ch/good-practice-beispiele/theorielinien/gesellschafts-und-bildungstheoretisch-begruendete-sozialpaedagogik-und-offensive-sozialarbeit/