Das Forum für kritische Soziale Arbeit protestiert gegen die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung in den KiTas und fordert garantierte Lohnfortzahlung für lohnabhängige Eltern.
Ein Jahr nach dem Frauen*streik zeigt sich mit dem behördlichen Umgang in der Corona-Krise in aller Klarheit der Grund für unsere Wut. Um das Wirtschafts-„Leben“ aufrecht zu erhalten, werden die Kinder und KinderbetreuerInnen in den KiTas einem enormen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Wir begrüssen, dass der Bund und die Kantone endlich entschieden haben, die Schulen zu schliessen und den Horten eine klare Handhabe zu geben, wie der Betrieb aufs Nötigste reduziert werden kann. Mit einer klaren Weisung konnten die Horte sich auf darauf beschränken, nur Kinder von lohnabhängigen Eltern anzunehmen, die in für die Infrastruktur zentralen Berufen arbeiten. Das ist ein konsequenter Entscheid, der sich am Schutz der BetreuerInnen und der Kinder orientiert.
Dass ebendiese Regelung bisher nicht auf die KiTas übertragen wurde, ist absolut unverständlich. Die KiTas sind aktuell gezwungen, Kinder anzunehmen und gehen damit das Risiko einer Ansteckung der Kinder, der KinderbetreuerInnen und damit der Verbreitung des Virus in der Bevölkerung ein. Die Behörden offenbaren damit eine Doppelmoral. Selten zeigt sich, wie wichtig die Sorge-Arbeit der KiTas für das Wirtschafts-„Leben“ ist. Und selten ist so sichtbar wie jetzt, wie egal den Behörden „zum Schutz der Wirtschaft“ dann die Lebensbedingungen der Kinder und KinderbetreuerInnen ist.
Es zeigt sich die Geringschätzung gegenüber den KinderbetreuerInnen der KiTas und eine Priorisierung für das Wohl der Wirtschaft. Alle „Entscheidungs“-Instanzen wollen sich der Verantwortung entziehen. Der Bund schiebt die Verantwortung den Kantonen zu, sie müssten für „notwendige Betreuungsangebote“ sorgen, damit KiTa-Schliessungen angeordnet werden können. Während andere Kantone dies konsequent umsetzen, überlässt der Kanton Zürich die ganze Last den meist privaten KiTas. Diese Trägerschaften wiederum wollen oder können es sich finanziell nicht leisten zu schliessen. Mit den zusätzlichen Verordnungen, der Betreuungsschlüssel könne auch überschritten werden und es müssten unmöglich umzusetzende Hygienemassnahmen eingeführt werden, nimmt der Kanton Zürich damit bewusst die Verbreitung des Corona-Virus in Kauf und missachtet die von KiTa-Angestellten geforderten höheren Betreuungsschlüssel komplett. Zur Inkonsequenz des Bundes gehört aber auch, dass er die lohnabhängigen Eltern gegenüber dem Druck durch ArbeitgeberInnen alleine lässt. Er sollte unmissverständlich klären, dass im Pandemiefall Eltern von der Arbeitsleistungspflicht entbunden werden, damit sie ihren zwingenden Aufsichts- und Führsorgepflichten nach ZGB nachkommen können. Dies natürlich unter Lohnfortzahlungspflicht der ArbeitgeberInnen, wobei diese allenfalls entschädigt werden können durch die EO. Selbstverständlich ist Home-Office-Arbeit keine Alternative zur Entbindung von Eltern von der Arbeitsleistung, da dies unvereinbar ist mit den gesetzlich zwingenden Pflichten der Eltern für Ihre Kinder zu sorgen.
Am gestrigen Montag hat sich klar gezeigt, dass eine konsequente Notversorgung der Kinderbetreuung in den Horten ohne Probleme umsetzbar ist (Auslastung der Horte ca. 2-5%). Eltern, die wirklich auf eine Fremdbetreuung angewiesen sind, weil sie zentrale Grundversorgungsberufe gewährleisten, können auf eine Kinderbetreuung zählen. Alle anderen Eltern lassen ihre Kinder zuhause. Bei den KiTas gehen wir am Montag hingegen von einer Auslastung von ca. 80% aus. Heute Dienstag scheinen es mit schätzungsweise 50% glücklicherweise bereits weniger zu sein.
Wir fordern den Kanton Zürich deshalb auf:
- die gleiche Richtlinie, wie sie für Horte in Bezug auf die Notfallbetreuung für Kinder von Eltern aus Grundversorgungsberufen gilt, auch für die KiTas konsequent umzusetzen
- die dadurch entstehenden finanziellen Ausfälle der KiTa-Trägerschaften auszugleichen
- die dadurch entstehenden Kosten vollumfänglich über eine Erhöhung der kantonalen Unternehmenssteuern abzudecken
Wir fordern vom Bund:
- eine unmissverständliche und klare Positionierung für die gesetzliche Elternpflicht und gegen die Anwesenheitsplicht am Arbeitsplatz, also für ein bedingungsloses Krankentaggeld nach Art. 324a OR für lohnabhängige Eltern, welche nicht in Grundversorgungsberufen arbeiten, über den ganzen Pandemie-Zeitraum hinweg.
- Home-Office-Arbeit als Unvereinbar mit der gesetzlichen Elternpflicht zu deklarieren.
- Konkrete und schnelle Lösungen für den finanziellen Ausfall bei selbständigerwerbenden Eltern zu garantieren.
17. März 2020 – KRISO Zürich