KRISO gegen das Überwachungsgesetz

KRISO St.Gallen und Zürich

Zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Als kritische Sozialarbeitende unterstützen wir den Widerstand gegen Sozialdetektiv*innen.

Derzeit unterstützen wir das Referendum gegen die „Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten“, wofür bis zum 5. Juli 2018 50’000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Das Gesetz betrifft sowohl staatliche als auch private Versicherungen wie AHV, ALV, EL, IV, Krankenkassen, Unfallversicherungen etc. und bietet die Grundlage, Leistungen an Versicherte in der Schweiz mittels Überwachung zu überprüfen und allenfalls zu kürzen oder einzustellen. Aus Sicht einer „kritischen“ Sozialen Arbeit reiht sich diese Überwachung von Menschen in eine allgemeine neoliberale Tendenz ein.

Folgende Entwicklungen betonen wir:
Das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz ist eine anfangs des letzten Jahrhunderts erkämpfte Errungenschaft der Arbeiter*innenbewegung und deren Verbündeten. Auf der Grundlage des wirtschaftlichen Aufschwungs nach dem Zweiten Weltkrieg konnten sozialstaatliche Institutionen und Leistungen weiter ausgebaut werden. Mit dem Abflauen des wirtschaftlichen Aufschwungs seit den 1970er Jahren hat die Durchsetzung neoliberaler Ideologie die Idee des Sozialstaats laufend unterminiert.

Während die Schweiz weiterhin eines der reichsten Länder ist, konzentriert sich der Reichtum bei vergleichsweise wenigen Wohlhabenden. Wiederkehrende wirtschaftliche Krisen sowie strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt führen währenddessen zu zunehmend prekären Lebenssituationen und/oder gesellschaftlichem Abstieg bis hin zu materieller Armut. Auch physische und psychische Erkrankungen und Beeinträchtigungen begünstigen in unserer lohnarbeits- und leistungszentrierten Gesellschaft Armut.

Um die in der kapitalistischen Produktionsweise notwendige Tendenz zur Armut zu mildern, wurden Institutionen der sozialen Sicherheit geschaffen. Die Kosten der sozialen (inkl. gesundheitlichen) Sicherheit – so die Idee und bisherige Praxis – werden annähernd solidarisch getragen, von einer Gesellschaft, in denen die Menschen in einer wirtschaftlichen Beziehung und in sozialer Abhängigkeit zueinanderstehen stehen. Der zugrundeliegende Gedanke ist hierbei, dass der gesellschaftliche Reichtum der kooperativen, arbeitsteiligen Arbeit der Menschen entspringt. Hierzu zählt auch die Reproduktionsarbeit – also die bezahlte und unbezahlte Sorge- und Pflegearbeit, ohne die die kapitalistische Produktionsweise nicht aufrechterhalten werden könnte. Natürlich ist und war dieses System der sozialen Absicherung nie makellos. Und über die unbezahlte Reproduktionsarbeit wird ein Grossteil an Aufwand für die soziale Sicherheit gewährleistet, welcher in Debatten um den Sozialstaat gerne ausgeblendet wird.

Zur nun geschaffenen „Gesetzlichen Grundlage zur Überwachung von Versicherten“ haben aus unserer Sicht zwei zentrale Diskurse beigetragen: 1. Die durch die SVP angestossene „Missbrauchsdebatte“, die das Bild von Menschen zeichnet, die scheinbar unberechtigt Leistungen der Sozialhilfe und Sozialversicherungen in Anspruch nehmen (der Missbrauchsbegriff tauchte bald darauf leider auch im Berufskodex der Sozialen Arbeit auf). 2. Der Diskurs um die Formel „fördern und fordern“, der von sozialdemokratischer Seite und durch die Soziale Arbeit vorangetrieben wurde.

Dahinter steckt das Bild, dass Leute, welche sozialstaatliche Leistungen erhalten, sich nicht um Arbeit oder Selbstständigkeit bemühen (Stichwort: Ausruhen auf der „sozialen Hängematte“). Niemand solle einfach nur gefördert werden – im Gegenzug zur Unterstützung wird „eigenverantwortliche“ Gegenleistung verlangt. Wir bestreiten hier keine Einzelfälle, hinterfragen jedoch Nutzen und Verhältnismässigkeit dieser Herangehensweise.

Schon seit Längerem stellen wir fest, dass im Neoliberalismus insbesondere repressive Formen und Praxen Sozialer Arbeit durch diese beiden Diskurse Aufschwung erfahren. Gleichzeitig werden bei Sozialversicherungen und Sozialhilfe Revisionen durchgeführt, die mit Leistungskürzungen einhergehen.

Zwischen den skizzierten Diskursen einerseits, und der Installation von Sozialdetektiv*innen zur Überwachung von Armutsbetroffenen im Kontext der Sozialhilfe sowie der gesetzlichen Grundlage zur Überwachung von Versicherten andererseits, erkennen wir folgenden Zusammenhang: Die Gesetzesgrundlage dient als Instrumentarium, welches Angst schürt, Druck ausübt und den neoliberalen Abbau der sozialen Sicherheit vorantreibt. Überwachung mittels Drohnen, GPS Trackern und Privatdetektiv*innen ist repressiv und zielt darauf ab, dass Versicherte auf ihnen zustehende Leistungen verzichten, um Stigmatisierung und Eingriffen in die Privatsphären zu entgehen.

Hinzu kommt, dass Sozialdetektiv*innen einer Markt- und Profitlogik unterstehen und daher Fahndungserfolge vorweisen müssen, um ihr Dasein zu rechtfertigen.

Sozialarbeitende arbeiten in der Sozialhilfe, in Versicherungseinrichtungen und Ämtern im Rahmen der sozialen Sicherheit, vielleicht gar in Positionen, in denen sie befugt sein werden, Überwachungen der Versicherten anzuordnen. Gegen diese unverhältnismässige Praxis wehren wir uns bereits jetzt: Wir teilen das Argumentarium der Initiant*innen des Referendums gegen die Gesetzesgrundlage auf der Internetseite https://pledge.wecollect.ch/de/argu und sammeln Unterschriften für das Referendum.

St.Gallen und Zürich, Mai 2018

-> Vorfrankierter Unterschriftenbogen zum ausdrucken

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