Medienmitteilung: Zur Debatte um Polizeikontrollen im Kreis 3/4 und verhafteten Jugendlichen

Medienmitteilung der Kriso

PDF Version: Medienmitteilung

Am 19. November organisierte die OJA Kreis 3&4 eine längst notwendige
Veranstaltung in welcher willkürliche Polizeikontrollen von Jugendlichen
im Dialog mit betroffenen Jugendlichen, dem zuständigen
Polizeipräsidenten Wolff und zwei PolizistInnen problematisierte.

Im Nachgang kam dieser Veranstaltung eine unrühmliche zweite mediale
Aufmerksamkeit zu.  Der Umstand der Verhaftung von drei Jugendlichen,
die sich zur Veranstaltung äusserten, scheint sämtliche Erkenntnisse,
die an dieser Veranstaltung gemacht wurden, in Luft aufzulösen. Dass
Richard Wolff opportunistisch und wie ein Fähnlein im Wind einmal so und
einmal so „Verständnis“ für die verschiedenen Seiten zeigt, vernebelt
die Erkenntnis über das eigentliche Grundproblem weiter.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die Jugendlichen protestieren gegen
willkürliche Personenkontrollen. Das heisst gegen Kontrollen, die sich
nur an Vorurteilen orientieren. An der Veranstaltung herrschte noch
einhellig die Erkenntnis, dass solche Kontrollen mindestens bei der
Stadtpolizei Zürich in den Kreisen 3 und 4 eine Tatsache darstellen.
Auch gibt es genügend wissenschaftliche Auseinandersetzungen über die
Praxis des racial profiling. Gegen diese Tatsache, dass Menschen
systematisch von PolizistInnen kontrolliert werden, aufgrund von
äusserlichen Merkmalen, die nicht im Zusammenhang mit einem
Verdachtsmoment stehen, protestieren wir.

Genau diese Erkenntnis wird in der aktuellen medial aufbereiteten
Debatte wieder verschleiert. Die Medien werten den Umstand, dass diese
Jugendlichen tatsächlich in konkrete Vergehen involviert sein könnten,
als Argument, dass sie und alle Quartierjugendlichen an jedem Tag in
jeder Alltagssituation – also ganz allgemein – als verdächtig
abgestempelt werden können. Würde eine solche Verallgemeinerung soziale
Gruppen treffen, deren gesellschaftlicher Status höher wäre, gäbe es in
den Medien einen Aufschrei.

Alle polizeilichen Massnahmen müssen sich immer auf einen konkreten
Anlass stützen um rechtmässig zu sein. Wenn also einzelne Jugendliche
möglicherweise eine Straftat verübt haben, dann kann dies deren
Kontrolle durch die Polizei rechtfertigen. Die alltäglichen
Personenkontrollen von einer Vielzahl von Jugendlichen wird dadurch aber
nicht gerechtfertigt. Es ist gerade die Definition vom willkürlichen
polizeilichem Handeln, dass eben es eben ohne konkreten Anlasse erfolgt.
Damit ist es schlicht rechtswidrig. Das wären eigentlich Grundlagen des
bürgerlichen Rechtsverständnisses. Weder die Medien, noch der
Polizeivorstand Richard Wolff und erst recht nicht der Polizeikorps
scheinen dieses Prinzip verstanden zu haben.

Falls sich Medien und städtische Verantwortliche wirklich ernsthaft mit
der Thematik der verdachtsunabhängigen Kontrollen beschäftigen wollen,
schlagen wir vor, die konkreten Vorschläge ins Auge zu fassen, welche an
der Veranstaltung entwickelt wurden: Ein Recht, Quittungen und Rapporte
bei Kontrollen zu verlangen, oder die Einführung einer wirklich
unabhängigen Kontroll-Stelle.